Fragen und Antworten zur Versicherung
Ist mein Kind im Ferienlager versichert?
Etwaige Versicherungsleistungen für die Teilnehmer*innen an unseren Ferienlagern und Jugendreisen sind nicht automatisch inkludiert, können zum Teil aber hinzu gebucht werden.
Besteht für mein Kind eine Insolvenzschutzversicherung?
Ja natürlich, dazu ist jeder Reiseveranstalter gesetzlich verpflichtet, sofern vor Abschluss der Reise Zahlungen auf den Reisepreis gefordert werden. Den Reisepreis-Sicherungsschein erhältst du mit der Reisebestätigung. Verwechsle ihn bitte nicht mit etwaigen Reiseversicherungspolicen.
Wie sollte mein Kind bei einer Reise versichert sein?
Diese Versicherungen möchten wir dir gern dringend empfehlen:
- Reiserücktrittsversicherung ...
- Unfallversicherung ...
- Haftpflichtversicherung ...
- Reisekrankenversicherung (insbesondere bei Auslandsreisen) ...
... vorausgesetzt, dass dein Kind nicht schon solche Versicherungen hat und diese auch während der Reise ausreichend Versicherungsschutz bieten.
Wie muss mein Kind bei einer Auslandsreise versichert sein?
Diese Nachweise über bestehende Versicherungen muss dein Kind entsprechend unserer Teilnahmebedingungen bei einer Auslandsreise mitführen:
- Auslandsreisekranken- und -unfallschutzversicherung (dringend empfohlen)
- Europa-Chipkarte bzw. Auslandskrankenschein deiner gesetzlichen Krankenversicherung (Pflicht)
Prüfe bitte, welche Versicherungen du schon hast und ob diese auch während der Reise ausreichend Versicherungsschutz bieten.
Wo kann ich diese Versicherungen abschließen?
In der Regel bei jedem Versicherungsunternehmen deiner Wahl, bei Banken und Sparkassen, Automobilclubs, in Reisebüros etc.
Geht das nicht auch bei euch?
Nein! Wir bieten seit dem Reisejahr 2019 keine Versicherungspakete mehr an, ausgenommen Reiserücktrittsversicherungen, inkl. einem speziellen Corona-Schutz-Zusatzbaustein.
Woher bekomme ich eine Reiserücktrittskostenversicherung?
In der Regel bei jedem Versicherungsunternehmen deiner Wahl. Natürlich erhältst du auch diese bis drei Wochen vor Reiseantritt bei uns über unseren Partner Bernhard-Assekuranz und kostet 3,3% des Teilnehmerbeitrages (Reisepreis), inklusive Corona-Schutz-Zusatzbaustein! Achtung es gilt folgender Selbstbehalt (Eigenanteil) im Schadensfall: 20% der Stornierungsrechnung, mindestens jedoch 25,00 Euro.
Was beinhaltet die von euch angebotene Reiserücktrittskostenversicherung - insbesondere auch bzgl. Corona?
Für die Reiserücktrittsversicherung gelten die in der Grafik angebenen Rücktrittsgründe. Zusätzlich gelten die wichtigsten Eckdaten für das Corona-Zusatzbaustein, im Falle einer coronabedingten Quarantäne:
- wenn eine belegter Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) besteht (z.B. nach einem positiven Testergebnis). Dies gilt auch, sofern aus diesem Grund eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z.B. Anordnung) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z.B. Verordnung) erforderlich wird.
- wenn eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID 19) diagnostiziert wurde. Dies gilt, sofern aus diesem Grund eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z.B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z.B. Verordnung) erforderlich wird.
Nicht versichert sind:
- allgemeine behördlich angeordnete lokale, regionale oder überregionale Quarantänemaßnahmen.
- Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen
- Reisewarnungen
- Quarantäne nach Einreise in ein fremdes Reiseland (für uns dieses Jahr nicht zutreffend)
- Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind.
Wann muss ich euer Reiserücktrittsversicherungsangebot anmelden?
Sofern du es wünschst, bestelle die Reiserücktrittsversicherung gleich mit der Reisebuchung! Spätestens drei bis vier Wochen vor Reiseantritt ist keine Nachbuchung Versicherungsbuchung mehr möglich!
Wie kann ich die bei euch gebuchte Reiserücktrittsversicherungen belegen?
Du erhältst von uns keine gesonderten Versicherungsunterlagen. Wir melden dein Kind über Gruppenlisten bei der Versicherung an. Nachweise sind deine Teilnahmevereinbarung und Einzahlungsbelege bzw. Kontoauszüge.
Chipkarte und Auslandskrankenschein
Führe bei jeder Auslandsreise die Europa-Chipkarte bzw. einen Auslandskrankenschein deiner gesetzlichen Krankenversicherung mit! Auch dann, wenn zusätzlich privater Reisekranken- und Unfallschutz besteht! Ruf einfach deine gesetzliche Krankenversicherung an, diese hilft dir gern weiter.
Im Inland benötigen wir natürlich nur die Chipkarte.
Was nützt meinem Kind die gesetzliche Krankenversicherung?
Sie ist i.d.R. ausreichend bei einer Erkrankung in einem Inlandsferienlager, nicht jedoch bei Unfällen!
Bei einem Auslandsferienlager im Schengen-Raum und der Inanspruchnahme kassenärztlicher Leistungen spart eine gesetzliche Krankenversicherung durchaus Aufwand und Vorauslagen, jedoch bietet sie keinen ausreichenden Schutz und gilt überdies auch nicht in jedem Reiseland.
Was sind die wichtigsten Versicherungsausschlüsse?
Vereinfacht zusammengefasst sind die wichtigsten Ausschlüsse, sofern dem reiserechtlich nichts entgegen steht, höhere Gewalt bzw. außergewöhnliche Umstände, wie Kriege, Unruhen, Streiks, Katastrophen etc. und durch dein Kind natürlich selbst zu beeinflussen: Vorsatz, Fahrlässigkeit, der Einfluss von Drogen oder Alkohol und der Eintritt von Schadensfällen während der Begehung von Straftaten.
Wie jetzt?
Augustinus
Die Welt ist ein Buch. Wer nie reist, sieht nur eine Seite davon.